++ Bewerbungsbeginn für die Wohnungsvergabe Predazzoallee ++ Politisch neutrale Gemeindeverwaltung ++ Photovoltaik Freiflächenanlage südlich Erching ++ Ersatzneubau der Luitpoldbrücke über den Ludwigskanal ++ Änderungen und Anpassungen der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung ++ Naturbadesee ++ Nachfolgenutzung Feuerwehrgerätehaus Goldach ++ 19. Flächennutzungsplanänderungsverfahren – Abwägungs-, Biliigungs- und Auslegungsbeschluss ++ Zuschussantrag Kath. Pfarrverband Hallbergmoos ++ Verlängerung Konzessionsvertrag Gas ++ Investitionskostenzuschuss und Kreditvergabe für den Bau einer Tennishalle an den VfB Hallbergmoos ++
BEKANNTGABEN
Bewerbungsbeginn für die Wohnungsvergabe Predazzoallee
Seit 9. April 2025 läuft der Bewerbungsprozess für den kommunalen Wohnungsbau. Die Vergaberichtlinien sollen zeitnah auf der Gemeindehomepage eingestellt werden. Bewerbungsschluss ist der 9. Mai 2025. Politisch neutrale Gemeindeverwaltung Die Gemeindeverwaltung muss als neutrale Instanz wahrgenommen werden, weshalb ihre Mitarbeiter grundsätzlich nicht an politischen Veranstaltungen als Referenten oder Ähnliches teilnehmen sollen. Dies dient der Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität der Verwaltung sowie dem Vertrauen der Bürger in ihre objektive Arbeit. Gleichzeitig bedeutet diese Neutralität jedoch nicht, dass Verwaltungsmitarbeiter keine Informationen an Gemeinderatsmitglieder oder Fraktionen weitergeben dürfen. Die Bereitstellung sachlicher und unparteiischer Informationen ist eine wichtige Aufgabe, um fundierte politische Entscheidungen zu ermöglichen. Insgesamt muss die Gemeindeverwaltung ihre Neutralität bewahren und zugleich als wertvolle Informationsquelle für die politische Arbeit dienen, was für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft und die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik entscheidend ist.
BESCHLÜSSE
Photovoltaik Freiflächenanlage südlich Erching
Die Stadtwerke München sind an die Gemeinde Hallbergmoos herangetreten, um auf den Grundstücken Fl.Nrn. 742/19, 742/31, 745/1, 763/5 der Gemarkung Hallbergmoos eine PV-Freiflächenanlage zu errichten. Eigentümer dieser Grundstücke ist die Landeshauptstadt München. Es handelt sich um eine Fläche von rund 28 Hektar südlich von Schloss Erching. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 „Erholungsgebiet Hallbergmoos Süd“ und sind im aktuellen Flächennutzungsplan als „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt. Des Weiteren liegen die Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet „Mooslandschaft südlich Hallbergmoos“. In diesem Gebiet hat die Gemeinde ein Kontingent von 35 Hektar für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen. Die Stadtwerke München präsentierten dem Gemeinderat das Projekt. Das Vorhaben wird grundsätzlich positiv gesehen. Sollte der Vorhabenträger entsprechende Anträge auf Änderung des Flächennutzungsplanes und auf Aufstellung eines Bebauungsplans stellen, dann sind diese dem jeweils zuständigen Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Kosten für die Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplanes (einschließlich erforderlicher Gutachten) sind vom Vorhabenträger zu tragen. Dem Beschluss wurde mit zwei Gegenstimmen zugestimmt.
Ersatzneubau der Luitpoldbrücke über den Ludwigskanal
Die Luitpoldbrücke in Hallbergmoos ist in einem sehr schlechten Zustand und muss dringend instandgesetzt oder erneuert werden. Eine Machbarkeitsstudie, die im Auftrag der Gemeinde erstellt wurde, zeigt, dass die Brücke aufgrund erheblicher Schäden an den Betonbauteilen und der Beeinträchtigung der Standsicherheit gefährdet ist. Die Verkehrssicherheit wird derzeit nur durch provisorische Maßnahmen gewährleistet. Drei Alternativen standen zur Debatte: Die Brücke wird nicht abgerissen und auf 3,5 Tonnen abgelastet. Die Brücke wird abgerissen, und es wird entweder ein Übergang für Fußgänger und Radfahrer oder wieder eine Straßenbrücke erstellt. Der Neubau der Straßenbrücke wurde im Haushalt mit 400.000 Euro eingestellt, wobei zusätzliche Kosten für Honorar und Umlegungen noch nicht berücksichtigt sind. Der in der Sitzung anwesende Herr Welsch vom Planungsbüro nannte Kosten in Höhe von 305.000 Euro. Vor Beginn der Detailplanung müssen umfangreiche Abstimmungen zu wasserrechtlichen und umweltbaubegleitenden Themen sowie zur Verlegung einer Schmutzwasserdruckleitung erfolgen. Aufgrund begrenzter Baufläche und weiterer Herausforderungen wird der Neubau komplexer als der der Hindenburgbrücke. Die Fertigstellung der Planungen wird für August/September 2025 angestrebt, mit Baubeginn im März 2026 und einer Bauzeit von drei bis vier Monaten. Der Gemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme den Abriss der aktuellen Brücke und den Neubau der Straßenbrücke entsprechend der Machbarkeitsstudie.
Änderungen und Anpassungen der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung
In der derzeit gültigen Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung sind die Möglichkeiten der Baumbestattung und der Bestattung im Leichentuch noch nicht eingearbeitet. Die Friedhofssatzung wird um die Möglichkeit der Erdbestattung in einem Leichentuch ohne Sarg erweitert, wenn dies aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen gewünscht wird, solange keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Erdbestattungen sind jedoch bei infektiösen oder hochkontagiösen Leichen untersagt. Zudem wird die Friedhofssatzung dahingehend geändert, dass Urnenerdgrabstätten unter Bäumen als Bestattungsoption zugelassen werden. In der Friedhofsgebührensatzung wird eine Gebühr von 25 Euro pro Jahr für Urnenerdgrabstätten unter Bäumen festgelegt. Beschluss: einstimmig
Naturbadesee
Der Naturbadesee wurde aus dem Haushalt gestrichen, da die nötigen Mittel fehlen. Die Kosten liegen bei geschätzten vier Millionen Euro. Bei fast jeder diesbezüglich relevanten Sitzung wird das Thema erneut von langen und emotionalen Debatten begleitet. Einerseits fehlen die finanziellen Ressourcen, andererseits kann das Projekt für die Bürgerschaft von großem Wert sein. Es gab den Vorschlag, ein Ratsbegehren durchzuführen, um die Meinung der Bürgerinnen und Bürger zu erfahren. Allerdings waren sich die Beteiligten uneinig, wie bei einem positiven Ergebnis das Projekt ohne ausreichende Finanzierung umgesetzt werden könnte. Letztlich wurde vorgeschlagen, die Baumaßnahme so lange zu verschieben, bis genügend Mittel verfügbar sind. Zudem soll jährlich bei der Haushaltsaufstellung überprüft werden, ob die Finanzierung möglich ist. Der Gemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise mehrheitlich (20:3) zu. Das Ratsbegehren fand keine Zustimmung (8:15 Stimmen).
Nachfolgenutzung Feuerwehrgerätehaus Goldach
Mitte 2026 wird das neue Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Goldach fertiggestellt. Das bestehende Gebäude Hauptstraße 1 steht dann für eine Nachfolgenutzung zur Verfügung. Alternativ könnte auch ein Verkauf in Betracht gezogen werden. Das Gebäude hat eine Gesamtfläche (Verkehrsflächen + Nutzflächen) von rund 580 m². Eine mögliche Folgenutzung wäre die Unterbringung der historischen Feuerwehrfahrzeuge. Diese werden derzeit gemeinsam mit den Verkaufshütten der Gemeinde in einer angemieteten Halle untergestellt. Das Gebäude könnte aber auch den Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, in die vorhandenen Hallen im Erdgeschoss die historischen Fahrzeuge einzustellen und die Räume im Obergeschoss den örtlichen Vereinen zur Verfügung zu stellen. Das Gebäude könnte auch verkauft werden. Die Umbaukosten für eine eventuelle Nachfolgenutzung können erst ermittelt werden, wenn diese feststeht. Je nach Nutzung können diese sehr gering ausfallen oder auch sehr hoch. Da es sich um ein komplexes Thema handelt und sehr viele Optionen bestehen, wurde dieses Thema in der Frühjahrsklausur des Gemeinderates besprochen. Es wurde festgelegt, eine Arbeitsgruppe zu gründen. Diese soll ein Konzept für die Nachfolgenutzung erarbeiten und bis Anfang 2026 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. Als Teilnehmer werden der Bürgermeister, die zuständigen Mitarbeiter aus der Verwaltung (Abteilung P und Abteilung B) und von jeder Fraktion ein Gemeinderatsmitglied vorgeschlagen. Die Federführung wird von der Abteilung B übernommen. Die Sitzungen der Arbeitsgruppe sollen überwiegend am frühen Nachmittag im kleinen Sitzungssaal (ab 15:00 Uhr) stattfinden. In Abhängigkeit der zu beratenden Themen wird es gegebenenfalls notwendig sein, externen Sachverstand einzuholen. Neben dem Bürgermeister und den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung sind aus den Fraktionen in der Arbeitsgruppe: Sabina Brosch (Bündnis 90/Die Grünen), Helmut Ecker (Einigkeit), Thomas Henning (Freie Wähler), Christiane Oldenburg-Balden (SPD), Rudolf Zeilhofer (CSU).
19. Flächennutzungsplanänderungsverfahren – Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Am 15.11.2022 hat der Gemeinderat den Änderungsaufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hallbergmoos gefasst. Diese Änderung erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 85 „Photovoltaikfreiflächenanlage Energieallianz Bayern“. Der Geltungsbereich der ursprünglichen Planung umfasste einen Umgriff von rund 34 Hektar auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 807 (TF), 811/20 und 811/6 in der Gemarkung Hallbergmoos. Eine naturschutzfachliche Vorprüfung der Grundstücke hat ergeben, dass auf einer Teilfläche der geplanten Anlage artenschutzrechtliche Belange der Realisierung entgegenstehen. Die Fläche wurde daraufhin aus Gründen des Kiebitzschutzes auf 21,7 Hektar verkleinert und in mehrere Teilflächen aufgeschlüsselt. Hierzu hat der Gemeinderat am 23.04.2024 den Änderungsbeschluss gefasst. Der Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht wurde im Zeitraum vom 24.07.2024 bis zum 27.08.2024 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Im Zeitraum vom 19.07.2024 bis zum 27.08.2024 erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB). Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ergab sich kein Änderungsbedarf. Die südliche Fläche hat sich gegenüber dem Vorentwurf in der Lage geändert. Die vormals rechteckige Fläche ist nun L-förmig ausgebildet. Grund dieses veränderten Zuschnitts sind die Ergebnisse der faunistischen Kartierungen im Jahr 2024. Die südliche Fläche hat artenschutzrechtlich relevante Auswirkungen auf Offenlandarten. Im Untersuchungsgebiet wurden 2024 Feldlerche und Kiebitz auf oder direkt angrenzend an die südliche Planungsfläche sowie außerhalb der Fläche Rebhuhn und Wiesenschafstelze nachgewiesen. Der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 25. März 2025 wurde einstimmig gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch eine einmonatige Planauslegung. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert und im gleichen Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert.
Zuschussantrag Katholischer Pfarrverband Hallbergmoos
Der Katholische Pfarrverband Hallbergmoos beantragte einen Zuschuss für die Renovierung der „Innenraumschale“ der Pfarrkirche St. Theresia Hallbergmoos. Folgende Renovierungsmaßnahmen sind unter anderem vorgesehen: Reinigung und Kirchenmalerarbeiten Raumschale, Retusche Deckenmalerei und Linierung, Ausbesserungen geschädigter Putze im Sockelbereich, Überarbeitung der Kirchenfenster und Renovierungsanstrich, Trockenlegung der Wand- und Deckenflächen und Restaurierung des Apsisgemäldes und der Emporenbrüstung. Gemäß der Kostenberechnung des Ingenieurbüros vom 18.12.2024 betragen die Gesamtkosten 493.550 Euro. Es ist geplant, die Sanierungsarbeiten im Frühjahr 2025 zu beginnen und bis etwa Dezember 2028 abzuschließen. Laut Pfarrer Thomas Gruber soll die notwendige Renovierung des Innenraumes der St. Theresia unter anderem auch deshalb in Angriff genommen werden, da Hallbergmoos bald auf „200 Jahre Ortsgeschichte“ zurückblicken und die Kirche St. Theresia als „Quellpunkt“ unseres Ortes angesehen werden kann. Die Grundsteinlegung für St. Theresia erfolgte am 15. Oktober 1832 aufgrund einer Anordnung von König Ludwig I., die Einweihung fand zwei Jahre später statt. Reichsfreiherr Karl Theodor von Hallberg-Broich wollte mit dem Bauwerk für alle ein einmaliges Kulturdenkmal unseres Ortes schaffen. Die Finanzierung des Bauvorhabens soll über Eigenmittel sowie Zuschüsse aus dem Ordinariat, dem Bezirk Oberbayern, dem Landratsamt Freising sowie der Gemeinde Hallbergmoos erfolgen. Der Zuschussantrag an den Bezirk Oberbayern ist gestellt. Laut mündlicher Auskunft von Frau Hebbeler hat das Landratsamt Freising bereits mitgeteilt, dass aufgrund der schlechten Haushaltslage keine Bezuschussung möglich ist. Die Gemeinde Hallbergmoos bezuschusst Investitionen mit höchstens 30 % der Anschaffungs beziehungsweise Herstellungskosten, soweit es die Haushaltslage zulässt. Zu den Investitionskostenzuschüssen zählen auch Renovierungs- und Erneuerungsarbeiten. Ein Investitionskostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Der Nachweis der Mittelverwendung erfolgt über einen Verwendungsnachweis und/oder Rechnungen. Der maximale Investitionskostenzuschuss beträgt 148.065 Euro. Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Eigen- beziehungsweise Fördermittel würde sich ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 130.969 Euro errechnen. Da eine Förderung nur im notwendigen Umfang erfolgen darf, kann der tatsächliche Investitionskostenzuschuss der Gemeinde erst errechnet werden, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist und ein Verwendungsnachweis durch die Katholische Pfarrkirchenstiftung vorgelegt werden kann. Der Beschlussvorlage: „Die Gemeinde Hallbergmoos unterstützt den Katholischen Pfarrverband Hallbergmoos mit einem Investitionskostenzuschuss für die Innenrenovierung der Kirche St. Theresia in Höhe von maximal 30 % der zuschussfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 148.065 Euro. Die genaue Höhe des Zuschusses wird nach Vorlage eines Verwendungsnachweises festgelegt und ausgezahlt. Der Pfarrverband verpflichtet sich, die Kirche mindestens 25 Jahre nach Abschluss der Bauarbeiten ausschließlich als Kirche zu nutzen. Bei einer anderweitigen Nutzung oder einem Verkauf innerhalb dieses Zeitraums ist der Zuschuss ohne Zinsen zurückzuzahlen. Zur Absicherung wird eine Grundschuld an einem geeigneten Grundstück der Kirche eingetragen. Die Gewährung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2025.“ wurde einstimmig stattgegeben.
Investitionskostenzuschuss und Kreditvergabe für den Bau einer Tennishalle an den VfB Hallbergmoos
Der Gemeinderat hat am 01.08.2023 den Entwurf des Erbbaurechtsvertrags sowie die Vertragsentwürfe für das kurz- und langfristige Darlehen der Gemeinde an den VfB Hallbergmoos genehmigt. Der Zuschuss und die geänderten Höhen der Darlehen müssen jedoch genehmigt werden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 10.09.2024 entschieden, die weiteren Planungen für den Bau einer Traglufthalle zu unterstützen. Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. In der Haushaltssitzung am 11.02.2025 wurden die Ansätze in den Haushalt 2025 aufgenommen. Für die Berechnung der Herstellungskosten und damit des höchstmöglichen Zuschusses, wurde mit einem möglichen Vorsteuerabzug in Höhe von 80 Prozent gerechnet. Der Investitionskostenzuschuss der Gemeinde reduziert sich, wenn die Herstellungskosten niedriger ausfallen (zum Beispiel aufgrund eines höheren Vorsteuerschlüssels). Die Darlehenshöhe kann sich reduzieren, wenn weitere Finanzierungsquellen erschlossen werden können (zum Beispiel Spenden, weitere Zuschüsse). Dem Beschluss: „Die Gemeinde Hallbergmoos unterstützt den VfB Hallbergmoos bei der Errichtung einer Tennishalle im Sportund Freizeitpark mit einem Investitionskostenzuschuss von bis zu 217.000 Euro sowie mit einem langfristigen Darlehen von maximal 375.000 Euro und einem kurzfristigen Darlehen von bis zu 137.000 Euro. Zur Absicherung dieser Leistungen wird eine Grundschuld auf dem Erbbaurecht an erster Stelle eingetragen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage entsprechender Rechnungen. Zusätzlich wird die sportliche Nutzung des Grundstücks über die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts durch eine Grunddienstbarkeit gesichert. Eine Finanzierung der Tilgungs- und Zinsraten durch weitere gemeindliche Zuschüsse ist ausgeschlossen; der Verein ist verpflichtet, hierzu jährlich Bericht zu erstatten.“ wurde einstimmig bei einer Enthaltung zugestimmt.
Nächste Gemeinderatssitzung:
Di., 06.05., 18:30 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal
Für Sie berichtete Heinz Geiger.