Da die 7-Tage-Inzidenz im LK Freising bereits mehr als drei Tage über 100 lag, wurde wieder die Notbremse gezogen. Das heißt: Ab Mittwoch, 24. März 2021 gelten wieder Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises.
- Kontaktbeschränkung: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person gestattet. Zulässig ist zudem die wechselseitige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
- Ausgangssperre: Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung in dieser Zeit ist nur aus gewichtigen und unabweisbaren Gründen wie z.B. der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke erlaubt.
- Sport: Kontaktfreier Sport ist nur unter Beachtung der Kontaktbeschränkung (siehe oben) erlaubt, Mannschaftssport ist untersagt. Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel und nur für die oben genannten Zwecke zulässig.
- Wirtschaft: Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt. Bestimmte Unternehmen wie beispielsweise Lebensmittelhandel, Lieferdienste, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Banken, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Baumärkte oder Buchhandlungen sind davon ausgenommen. Eine Auflistung zulässiger Betriebsarten findet sich unter www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/03/2021_03_11_positivliste.pdfOpen this document with ReadSpeaker docReader.
- Außerschulische Angebote: Kurse der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Erwachsenenbildung, sonstiger außerschulischer Bildungsangebote sowie Instrumental- und Gesangsunterricht sind jeweils in Präsenzform untersagt.
- Kultur: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind geschlossen.
Für Sie berichtete Mooskurier, Quelle: Landratsamt Freising.